|
Konzept |
Was beinhaltet HPR/V?
HPR/V ist die Abkürzung für Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren und
beinhaltet die Heilpädagogische Arbeit mit und auf dem Pferd
Gliederung:
1. Definition Therapeutisches Reiten
1.1. Drei große Bereiche
1.2. Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren (HPR/V)
2. Pädagogische und methodische Ziele in der Arbeit mit und auf dem Pferd
2.1. Methodische Grundsätze
2.2. Zielgruppen
2.3. Wirkfaktoren
2.4. Planung und Dokumentation
2.5. Grenzen des HPR/V- Einsatzes
3. Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierungsmöglichkeit der Heilpädagogischen
Arbeit
durch Kostenträger
1. Definition Therapeutisches Reiten
Das Reiten als Sport und Hobby gehört für viele
Menschen einfach zum Leben dazu.
Aber ein Pferd kann auch Physio- oder Psychotherapeut sein.
Tiere können eine wohltuende, heilende Wirkung auf Menschen ausüben.
Pferde können in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Stellung einnehmen.
Der Reiter auf dem Rücken des Pferdes erlebt mit ihm einen unmittelbaren
Kontakt.
Getragen werden, bewegen und bewegt werden setzt beiderseitiges Vertrauen
voraus.
Im Therapeutischen Reiten wird dieses Verhältnis genutzt für Menschen mit
körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.
1.1. Drei große Bereiche
Seit Mitte der 70er Jahre unterteilt sich der Oberbegriff Therapeutisches
Reiten in drei große Bereiche, die sich im Einzelnen überschneiden können:
Medizin
Die Hippotherapie ist eine physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme auf
neurophysiologischer Grundlage, die ärztlich verordnet und überwacht wird und
von speziell ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt wird.
Sport
Das Reiten und Fahren bietet als Sport für körperlich und geistig behinderte
Menschen eine besondere Möglichkeit im Kontakt mit nicht behinderten Menschen
sportlich aktiv zu werden.
Vom DKThR (Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V.) lizenzierte
Reitausbilder bieten speziellen Unterricht und Hilfsmittel zur Kompensation der
individuellen Bewegungseinschränkungen an, so dass neben der körperlichen
Rehabilitation der behinderten Menschen auch eine Integration im sportlichen
Wettkampf stattfinden kann.
Pädagogik/Psychologie
Unter dem Begriff Heilpädagogisches Reiten und/oder Voltigieren werden
pädagogische, psychologische, psychotherapeutische, rehabilitative und
soziointegrative Angebote mit Hilfe des Pferdes bei Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen mit verschiedenen Beeinträchtigungen oder Störungen zusammengefasst.
Dabei steht nicht die reitsportliche Ausbildung, sondern die individuelle
Förderung über das Medium Pferd im Vordergrund, d.h. vor allem eine günstige
Beeinflussung der Motorik, der Wahrnehmung, des Lernens, des Befindens und des
Verhaltens.
Im Umgang mit dem Pferd wird der Mensch ganzheitlich angesprochen (körperlich,
geistig, emotional und sozial).
1.2.Heilpädagogisches Reiten und/oder Voltigieren (HPR/V)
Heilpädagogisches Voltigieren/Reiten beinhaltet die Arbeit mit und auf dem
Pferd.
Die Arbeit mit dem Pferd dient der Anbahnung eines Dialogs zum Beziehungsaufbau
zwischen Klient und Pferd.
Der Reitpädagoge steuert den Verständigungsprozess aktiv, indem er
Beziehungsanbahnung erkennt, versteht, benennt oder sogar spiegelt. Er steuert
den Verständigungsprozess.
Artgemäßes Verhalten der Pferde miteinander wird für die menschliche
Beziehungsebene wertfrei genutzt. Die Kommunikation, die mit dem Pferd
stattfindet, (wäre auch mit anderen Haustieren möglich) verläuft nicht immer
störungsfrei. Probleme werden sichtbar und können mit therapeutischen Mitteln
aufgearbeitet werden. Positive Erfahrungen führen zu einer befriedigenden, ggf.
heilenden Beziehungserfahrung.
Die Arbeit auf dem Pferd ist ein Bewegungsdialog, der die eigene Dialogfähigkeit
entdecken, entwickeln oder wieder beleben lässt und diesen Prozess gilt es durch
den Pädagogen sinnvoll zu begleiten. Der Bewegungsdialog auf dem Pferd knüpft an
eine frühkindliche nonverbale Kommunikation an und wird damit ein beziehungsstiftendes Element.
2. Pädagogische und methodische Ziele in der Arbeit mit und auf dem Pferd
Das Pferd als Medium steht im Vordergrund.
Es dient der/dem
- Befriedigung von Bedürfnissen nach sozialer Nähe und Körperkontakt
- Selbst- und Fremdwahrnehmung und Selbststeuerung
- Ingangsetzen sozial-kognitiver Lernprozesse
- Erfahrung sozialen, kommunikativen und kooperativen Verhaltens
- Bewegungserfahrung/-dialog
Die Beziehung und das Umgehen des Reitpädagogen mit seinem Pferd wirken als
Modell für einen partnerschaftlichen und fairen Dialog miteinander.
Für die Umsetzung sachorientierter Partnerschaft ist das Verhalten des
Reitpädagogen entscheidend.
Das Hauptziel besteht in der Förderung bzw. in dem Ingangsetzen von
Dialogfähigkeit und Handlungskompetenz als Voraussetzung zum Aufbau von
tragfähigen Beziehungen.
Die Eigenständigkeit des Klienten wird in hohem Maße respektiert bei
gleichzeitiger Anregung und Entfaltung der Dialog- und Sozialfähigkeit.
Damit liegen die Lernziele beim HPV/R
im sensoriell-motorischen Bereich:
- Gleichgewichtsbeherschung
- Körperbewusstsein trainieren
- Gesamtkörperkoordination schulen
- Wahrnehmung steigern – visuell (Gesicht)-auditiv(Gehör)-taktil(Tastsinn)-
olfaktorisch(Geruchsinn)
im emotional-sozialen Bereich:
- Aufbau von Vertrauen
- Aufbau von Selbstwertgefühlen
- eingestehen und überwinden von Ängsten
- Aufbau von Verantwortungsbewusstsein
- Kontaktaufnahme und Einstellen auf den Partner „Pferd“
- entwickeln und fördern kooperativen Verhaltens
im kognitiven Bereich:
- Sprachverständnis, -bereitschaft, -fähigkeit erweitern
- Begriffsbildung üben
- Förderung der Merkfähigkeit
- entwickeln von Lern- und Leistungsbereitschaft
- Aufbau der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit
- entwickeln von Durchhaltevermögen
- entwickeln von Übertragungsfähigkeit
2.1.Methodische Grundsätze
Beim Einsatz des HPR/V mit Menschen mit Defiziten gilt es folgende
Grundsätze zu beachten:
- Prinzip der kleinen Schritte
- Vom Leichteren zum Schwereren
- Von der Grob- zur Feinform
- Erhaltung von Spaß und Motivation
- Erfolgserlebnisse und positive Verstärkung verschaffen
- kurze und verständliche Erklärungen und Anweisungen geben
- langsam und deutlich sprechen und immer wieder dieselben (Fach-)-Ausdrücke
verwenden
- notwendige direkte Einwirkung/Hilfestellung mit verbaler Erklärung und
Anweisung verbinden
- ruhige Durchführung des Unterrichts, Hektik und Nervosität vermeiden
- eingehen auf Sorgen, Ängsten und Schwierigkeiten des Schülers
- jedem Schüler die gleiche Reitzeit geben (gerechter Einsatz)
- individuelle Zielsetzung des Übungsangebotes, Planung ggf. Dokumentation
- positiver Abschluss der Reitstunde.
2.2 Zielgruppen des HPR/V
Die größte Gruppe bilden die sog. lernbehinderten Kinder. Daneben wird mit
geistigbehinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geritten und
voltigiert, sofern sie dabei keine krankengymnastische Betreuung benötigen.
Es kommen verhaltensauffällige Kinder und so genannte mehrfachbehinderte Kinder
und Jugendliche, verhaltensauffällige aber durchschnittlich begabte Kinder,
sowie hör- und sehgeschädigte und psychisch kranke Menschen als Zielgruppen
hinzu.
Es sollte nur voltigiert bzw. geritten werden, wenn ärztlicherseits keine
Bedenken vorliegen.
Eine Tetanusimpfung wird empfohlen.
2.3 Wirkfaktoren im HPR/V
Beim Voltigieren/Reiten führen die Kinder allein oder mit einem oder zwei
Partnern im Schritt, Trab und/ oder Galopp gymnastische Übungen auf dem
Pferderücken durch. Das Pferd geht hierbei auf einem Kreisbogen an der Longe.
Außerdem werden am und mit dem Pferd verschiedene Mitlaufübungen und
Bewegungsspiele absolviert und durch den Einsatz von Materialien bereichert.
Später können Langzügelarbeit, Einzelreiten und geführte Spaziergange auf dem
Pferd dazukommen.
Weiterhin ist die Versorgung des Pferdes, wie zum Beispiel die Vorbereitung für
die Stunde, die Nachbereitung, anfallende Stallarbeiten, die Beobachtung beim
Wälzen oder auf der Weide von Bedeutung.
Meine Erfahrung ist, dass der Umgang mit dem Pferd, ganz gleich ob bei der
Pflege, beim Reiten, beim Fahren oder beim Voltigieren, den ganzen Menschen in
seiner Gesamtpersönlichkeit fordert und fördert in den wesentlichen Bereichen
der Körperlichkeit, des Sozialverhaltens und der Emotionalität.
Beim Voltigieren steht die ständige Erfahrung der Körperlichkeit im Vordergrund.
Das Getragenwerden vom Pferd verlangt immer wieder ein Einlassen des ganzen
Körpers auf die Bewegungsimpulse, die vom Pferd in ständiger, aber nie gleich
bleibender Form ausgehen.
Voltigieren/Reiten ist aber auch unter dem Beziehungsaspekt und der
Emotionalität zu betrachten. Es ist immer wieder beeindruckend, welche Gefühle
Kinder dem Pferd gegenüber zeigen und wie sie sich ihm zuwenden. Die
Schmusestunden werden genossen und führen zu einer Losgelassenheit und
Entspannung.
Das besondere in der Arbeit auf dem Pferd ist die Bewegungsharmonie, der
nonverbale Bewegungsdialog bzw. die nonverbale Kommunikation.
Je harmonischer das Erleben ist, desto mehr Entwicklung ist auch in anderen
Bereichen möglich.
Über den Beziehungsaufbau zum Pferd kommt auch die soziale Komponente ins
Blickfeld. Pferd-Kind-Erwachsener, auch Beziehungsdreieck genannt, beinhalten
schon eine Gruppenkonstellation.
Das Pferd wird häufig viel schneller in seinem artspezifischen Verhalten
akzeptiert mit einer Bereitschaft das eigene Verhalten danach auszurichten als
der Mensch.
Mit Unterstützung des Voltigier-/Reitpädagogen können Kinder/Jugendliche
motiviert werden, sich wieder neu auf Gruppenmitglieder einzulassen, ihre
Stärken und Schwächen zu sehen, zu akzeptieren und Hilfestellung für den
einzelnen zu geben, um somit auch langfristiger ein Gruppengefühl entstehen zu
lassen, denn der gemeinsame Nenner ist das Pferd.
2.4. Planung und Dokumentation
Ein gezielter therapeutischer Einsatz mit dem Medium Pferd erfordert
Anamnese und Planung.
Vorgeschichte der sozialen, emotionalen, kognitiven und motorischen Entwicklung
sowie Spezielles über die Person erleichtern den Einstieg, inklusive ggf.
Vorerfahrung im Umgang mit dem Pferd.
Vorgegebene Fördermaßnahmen wie Ratschläge und Ideen der Eltern,
Zielformulierungen einweisender Instanzen wie Lehrer, Schulpsychologen etc. mit
Begründung, weshalb HPR/V sollten festgeschrieben sein.
Daraus wird eine langfristige Planung erstellt mit Zielformulierungen (Grobziele
und Feinziele) und eine kurzfristige Planung (Lektionsbögen und Auswertung der
Lektionen).
Sinnvoll ist eine regelmäßige Durchführung, z.B. einmal wöchentlich über einen
Zeitraum von 6 bis 12 Monaten.
2.5. Grenzen des HPR/V- Einsatzes
Grenzen ergeben sich dort,
- wo sich Menschen auf die Auseinandersetzung mit dem Medium Pferd nicht
einlassen können oder wollen,
- aus gesellschaftlichen Gründen,
- wo Ängste oder Vorurteile bestehen,
- wo nichtbehinderte Menschen im Bereich Voltigieren und Reiten sportliche
Leistungen als vorrangig ansehen,
- wo organisatorische Voraussetzungen nicht gegeben sind,
- wo kein geeignetes Pferd vorhanden ist,
- wo keine entsprechenden Räumlichkeiten, wie Halle oder Platz vorhanden sind,
- wo flexible Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen nicht möglich ist,
- wo der behinderte Mensch überfordert ist oder er keinen positiven Zugewinn für
seine Persönlichkeit findet,
- wo keine entsprechenden Ausbilder, Erzieher, Reitpädagogen… und die
Integrationsarbeit unterstützende Menschen da sind.
3. Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierungsmöglichkeit der Heilpädagogischen
Arbeit
durch Kostenträger
Heilpädagogisches Reiten und –Voltigieren kann bei
Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe zum methodischen Angebot gehören und
wird dann von den einweisenden Stellen (z.B. bei Heimerziehung) über den
Pflegesatz übernommen.
HPR/V kann Teil ambulanter Hilfen sein.
Mögliche Kostenträger können sein:
- Jugendamt nach SGB VIII § 27 Hilfen zur Erziehung in Verbindung mit den § 35a
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder § 13 SGB
VIII Jugendsozialarbeit in Verbindung mit anderen Ämtern wie Gesundheitsamt,
Beratungsstellen etc.
- Sozialamt nach SGB XII §§ 53 und 54 im Rahmen der Eingliederungshilfe und in
Verbindung mit dem SGB IX §§ 30 und 56 Früherkennung, Frühförderung und
Heilpädagogische Leistungen
- Sportamt bei Anträgen durch Schulen
- Fördervereine von Schulen
- Institutionen (Kliniken, Heime, Kindergärten, etc.)
- Elternbeiträge
- Krankenkassen in Einzelfällen als Ausnahmeregelung
|